David Mevius

Zur Person

David Mevius wurde am 6. Dezember 1609 in Greifswald geboren, er starb dort am 14. August 1670.

Mevius entstammte einer alten Juristen- und Theologenfamilie, wurde an der Lateinschule seiner Heimatstadt ausgebildet und studierte dort anschließend Theologie, danach Rechtswissenschaften u.a. in Greifswald, Rostock, Groningen und Leiden. Er promovierte 1635 in Greifswald zum Doktor beider Rechte. Tätig war er zunächst als Syndikus der Stadt Stralsund. Während dieser Zeit verfasste er einen Kommentar zum Lübischen Recht, das damals für die Staaten rund um die Ostsee prägend war (commentarius in ius lubicense von 1641/42). Zudem veröffentlichte er Schriften über Pachtverhältnisse, über die Leibeigenschaft sowie zur Rechtsstellung und zur Steuerfreiheit des Adels.

Nach der Besetzung Pommerns durch Schweden trat Mevius in den diplomatischen Dienst der schwedischen Krone. Für die Friedensverhandlungen zwischen Schweden und Dänemark in Brömsebro hat er den Schriftverkehr geführt. Im Jahr 1653 wurde er Vizepräsident des neu gegründeten Tribunals für die schwedischen Besitzungen im Deutschen Reich mit dem Sitz in Wismar (350 Jahre Wismarer Tribunal) und blieb bis zu seinem Tod in diesem Amt. Wegen des der schwedischen Krone im Frieden von Osnabrück 1648 gewährten privilegium de non appellando war das Tribunal das höchste Gericht für sämtliche schwedischen Gebiete im Reich. Für dieses Gericht entwarf er eine Gerichtsordnung, die weithin nachgeahmt wurde und noch bis in das 19. Jahrhundert hinein als Vorbild neuer Prozeßordnungen diente. Zudem sammelte er die Entscheidungen des Gerichts und publizierte insgesamt 3402 von ihnen in den decisiones, die seit 1664 in acht Teilen erschienen und die zu seinem fortwährenden Ruf als herausragendem Rechtspraktiker beitrugen. Dies belegen bereits die vielen posthum erschienenen Auflagen, die letzte aus dem Jahr 1794.

Eine von ihm verfasste Kodifikation des mecklenburgischen Landrechts stützte sich bereits stark auf naturrechtliche Grundlagen. Schließlich war er auch in diplomatischer Mission tätig, indem er den seit 1651 währenden kurmainzisch-pfälzischen Wildfangstreit im Jahr 1667 beilegte.

Werke

Jurisdictio summi tribunalis regii qoud est Vismariae, Stralsund 1664 – 1674, nach seinem Tod erstmals 1681 unter dem Titel erschienen Decisiones super causis praecipuis tribunalis regii qoud est Vismariae herausgegeben von seinem Neffen Friedrich Gerdes, letzte Ausgabe 1794 von Ludwig Friedrich Höpfner herausgegeben und mit Anmerkungen versehen.
Der Herzogthümer Mecklenburg entworfenes Landrecht, Bände 1 bis 3 (Personenrecht, Sachenrecht, Obligationenrecht) erschienen 1655 und Band 4 (Strafrecht und Prozeßrecht) erst 1666.
Rechter Verstand, sonderbarer Nutzen und rechtliche Übung des Herzogtums Bremen Constitution von wucherlichen Contracten, Wismar 1671, weitere Ausgaben erschienen in Stade 1673 und 1690, in Stettin 1678, in Erfurt 1710, 1729 und 1772.